Kosmetika können in folgende Produktgruppen unterteilt werden:
Der durchschnittliche Deutscher benutzt ungefähr fünf Kosmetikprodukte am Tag. Dazu gehören Seife, Zahnpasta, Deodorant, Rasierschaum, Haargel und Make-up. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert, es gibt natürlich viele Personen, die weniger oder mehr kosmetische Artikel verwenden.
In den Niederlanden sind Hersteller verpflichtet, die enthaltenen Inhaltsstoffe (Bestandteile) des Kosmetikprodukts auf dem Etikett anzugeben. Auch die Haltbarkeit des ungeöffneten Produkts ist darauf zu finden. Wenn das Produkt ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar ist, wird die Haltbarkeit nach dem Öffnen mit diesem Symbol angezeigt:
In dem Symbol oder dahinter steht die Anzahl der Monate, die das Produkt in geöffnetem Zustand verwendet werden kann, z.B. 12M. Die Haltbarkeit kann auch mit anderen Formulierungen, wie z.B. „Mindestens haltbar bis…“ oder mit Monat/Jahr (exp.) des Verfallsdatums angegeben werden.
Das Etikett befasst noch weitere Daten, wie:
Viele Hersteller entscheiden sich dafür, ihre Kosmetikprodukte von Dermatologen (Hautärzten) unter Mithilfe von freiwilligen Probanden testen zu lassen. Die Qualität dieser Prüfung oder die Anzahl der Testpersonen sind allerdings nicht gesetzlich festgelegt. „Dermatologisch getestet“ bedeutet also ausschließlich, dass eine Überprüfung stattgefunden hat. Darüber hinaus lässt sich daraus nichts über die Wirkung des Produkts ableiten. Der Ausdruck ist nicht gesetzlich geschützt und kann für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden.
Der Begriff „hypoallergen“ weist darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit auf allergische Reaktionen gering ist. Der Hersteller entscheidet, ob dieser Term auf das Etikett kommt. Oftmals werden für das betreffende Kosmetikprodukt Inhaltsstoffe verwendet, von denen angenommen werden kann, dass von ihnen nur ein sehr geringes Risiko auf allergische Reaktionen ausgeht. Der Hersteller geht also berechtigterweise davon aus, dass solche Reaktionen nicht auftreten werden. Es gibt keine Garantien!
Auch ein „hypoallergenes“ Produkt kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen verursachen. Der Begriff „hypoallergen“ ist nicht gesetzlich geschützt und kann für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden.
„Ein natürliches Produkt“ oder „natürliche Bestandteile/Inhaltsstoffe“ weisen darauf hin, dass ein Großteil der Inhaltsstoffe des Produkts von natürlicher Herkunft sind. Diese Formulierungen sagen jedoch nicht aus, dass dieses Produkt besser oder sicherer ist als Produkte, welche die Aufschrift nicht tragen. Auch natürliche Inhaltsstoffe und Kosmetikprodukte können Reizungen oder allergische Reaktionen hervorrufen.
Nein. Produkte mit der Aufschrift „dermatologisch getestet“ oder „hypoallergen“ beinhalten oftmals weniger oder keine Inhaltsstoffe, die möglicherweise Überreaktionen verursachen können. Diese Produkte rufen vermutlich weniger schnell allergische Reaktionen hervor, aber bieten keinerlei Garantien. Einige Personen sind sehr empfindlich gegen bestimmte Stoffe oder bauen diese Sensibilität im Laufe ihres Lebens auf.
Kosmetika sind nicht unbegrenzt haltbar. Auf dem Etikett steht, wie lange das Produkt nach dem Öffnen haltbar ist. Das kann anhand des Haltbarkeitssymbols (Tiegel mit geöffnetem Deckel) in Kombination mit der Anzahl Monate (M) angegeben werden. Die Haltbarkeit kann auch mit Formulierungen wie z.B. „Mindestens haltbar bis…“ oder mit Monat/Jahr (exp.) des Verfallsdatums angezeigt werden. Es wird empfohlen, das Kosmetikprodukt nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht mehr anzuwenden. Möglicherweise wirkt es nicht mehr, sieht anders aus oder hat einen merkwürdigen Geruch. Es kann sogar vorkommen, dass die Verwendung des Produkts nach Verstreichen dieses Datums nicht mehr unbedenklich ist.
Es kann zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Die häufigsten Reaktionen sind Hautreaktionen, wie beispielsweise Juckreiz, Rötungen, Reizungen, brennendes Gefühl, Trockenheit, Flecken und Schuppenbildung. Manchmal entstehen Unebenheiten, Bläschen, Schwellungen, Pickel, Wasserblasen, Brandwunden, verminderte Pigmentierung (die Haut wird heller) oder verstärkte Pigmentierung (Haut wird dunkler). Weitere, seltenere, Reaktionen sind: Haarausfall, tränende Augen, Übelkeit, Schwindel, Beklemmungen oder Atmungsprobleme.
Wenn die Beschwerden direkt nach dem Gebrauch des Kosmetikprodukts auftreten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese durch das Produkt ausgelöst wurden. Treten die Beschwerden an einer anderen Körperstelle oder später auf, ist es schwieriger, herauszufinden, ob ein Zusammenhang besteht. Bei ernsthaften Beschwerden sollten Sie unbedingt den Hausarzt aufsuchen. Der Dermatologe kann eventuell einen Allergietest durchführen.
Man sollte wissen, welche Inhaltsstoffe die Allergie verursachen, um daraufhin ein Kosmetikprodukt auszuwählen, in dem diese nicht enthalten sind. Das Etikett informiert über die Bestandteile des Produkts. Wenn Sie nicht wissen, worauf Sie allergisch oder überempfindlich reagieren, können Sie von Ihrem Hausarzt oder Dermatologen einen Test durchführen lassen. Wenn einmal festgestellt wurde, gegen welche Inhaltsstoffe Sie allergisch sind, kann der Hautarzt einen "Allergiepass" für Sie beantragen. Auf diesem sind die Stoffe aufgeführt, gegen die Sie allergisch sind. Sie können diesen Pass mitnehmen, wenn Sie ein Kosmetikprodukt kaufen möchten und direkt im Geschäft überprüfen, in welchen Produkten diese Inhaltsstoffe nicht enthalten sind.
Alle Kosmetikprodukte, die zum beispiel in den Niederlanden auf den Markt kommen, müssen das niederländische Warengesetz erfüllen. Dieses Gesetz verpflichtet Kosmetikhersteller dazu, eine Sicherheitsbeurteilung durchzuführen. Die Instanz für die Lebensmittel- und Warensicherheit („Voedsel en Warenautoriteit“ -VWA) sorgt in den Niederlanden dafür, dass Produkte die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Fur weitere Informationen nehmen Sie Kontakt auf mith Ihre nationale Lebensmitte- und Warensicherheit behörde auf.
Das Gesetzt sieht vor, dass alle Europaischen Hersteller für jedes ihrer kosmetischen Produkte eine Sicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Diese verlangt, dass der Fabrikant die Sicherheit von allen Inhaltsstoffen (Bestandteilen) des Produkts gesondert untersucht. Weiterhin wird die Anwendungsintensität überprüft (das Maß, in dem der Konsument mit dem Produkt in Kontakt kommt).Diese ist abhängig von der Menge des Produkts, die aufgetragen wird, vom Körperteil, auf dem es aufgetragen wird, wie oft und wie lange es auf der Haut bleibt. Je größer die verwendete Menge und je länger die Zeitspanne, in der das Produkt sich auf der Haut befindet, desto höher die Anwendungsintensität. Bei der Sicherheitsbeurteilung geht der Fabrikant von einem „zu erwartenden Gebrauchsmuster“ aus, also die Menge, die im Normalfall benutzt wird. Deswegen sollte man auf dem Etikett nachlesen, was als „herkömmlicher Gebrauch“ betrachtet wird. Kosmetikprodukte sind ebenso wie Nahrungsmittel nicht unendlich lange haltbar. Auf dem Etikett wird vom Hersteller das äußerste Haltbarkeitsdatum angegeben. Nach Ablauf des Datums kann das Produkt möglicherweise anders aussehen, einen veränderten Geruch haben oder sogar nicht mehr unbedenklich anzuwenden sein.
Alle Kosmetikprodukte, die in Europa auf den Markt kommen, müssen das Warengesetz erfüllen. Dieses Gesetz verpflichtet Kosmetikhersteller dazu, eine Sicherheitsbeurteilung durchzuführen. Die nationale Instanz für die Lebensmittel- und Warensicherheit dafür, dass Produkte die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Die Anforderungen, die Kosmetikprodukte und Inhaltsstoffe (Bestandteile) von Kosmetika erfüllen müssen, sind in der europäischen Kosmetik-Richtlinie 76/768/EEG festgelegt und fallen unter das nationale Warengesetz. In diesem Vorschriftenkatalog ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen die Inhaltsstoffe von Kosmetika erfüllen müssen. In Kosmetikprodukten dürfen beispielsweise keinerlei Bestandteile enthalten sein, die krebserregend sein könnten.
Nein. Das Testen von Kosmetikprodukten an Tieren ist in den Niederlanden sowie in ganz Europa verboten. Verbraucherprodukte müssen nach den gesetzlichen Definitionen unbedenklich sein. Erst wenn die Sicherheit von Inhaltsstoffen nachgewiesen ist, dürfen diese verwendet werden. Die Wirksamkeit von Kosmetika, beispielsweise die Farbe von Lippenstift, wird nicht an Tieren, sondern an freiwilligen Testpersonen geprüft.
Formulierungen auf Kosmetikprodukten, wie beispielsweise „nicht an Tieren getestet“, sind oftmals nicht besonders aussagekräftig. Erstens: Kosmetika werden nicht an Tieren getestet. Das gilt für jedes kosmetische Endprodukt. Zweitens wurden alle Inhaltsstoffe von Konsumentenprodukten früher oder später auf ihre Unbedenklichkeit überprüft. Die Europäische Kommission hat mit Veröffentlichung der Richtlinie 2006/406/EG (L158/18) festgelegt, wann die Aufschrift „nicht an Tieren getestet“ verwendet werden darf. Die Voraussetzungen können so frei interpretiert werden, dass es für Kosmetikhersteller fast unmöglich ist, diesen Claim zu verwenden. Es wird bei der Auslegung nicht danach unterschieden, von wem und wann die Tierversuche durchgeführt worden sind. Darüber hinaus dürfen auch die enthaltenen Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet worden sein. In diesem Rahmen muss der Kosmetikhersteller auch Tests berücksichtigen, die von Lieferanten und anderen Parteien der Versorgungskette durchgeführt worden sind. Seit dem 11. März 2009 sind in Europa Tierversuche für Kosmetikinhaltsstoffe verboten. Die Kosmetik-Verordnung verbietet darüber hinaus den Verkauf von Kosmetika auf dem europäischen Markt, die Bestandteile enthalten, welche an Tieren getestet wurden.
Alle Stoffe setzen sich aus Molekülen zusammen. Das bedeutet, dass im Grunde genommen alle Stoffe „chemische“ Stoffe sind. Letztendlich besteht alles aus Chemie, auch unser Körper und unsere Umwelt. Ohne Chemie kann kein Leben bestehen. Die Inhaltsstoffe von Kosmetika können synthetischen oder natürlichen Ursprungs sein. Man kann synthetische Stoffe als Stoffe definieren, die von Menschen hergestellt wurden, wohingegen natürliche Stoffe natürlichen Ursprungs sind. Der Unterschied ist allerdings nicht so eindeutig, wie er auf dem ersten Blick zu sein scheint. Natürliche Stoffe werden in vielen Fällen zunächst behandelt, bevor sie für Kosmetika verwendet werden. Natürliche oberflächenaktive Stoffe werden beispielsweise aus der Verseifung von Pflanzenöl gewonnen. Bei der Herstellung synthetischer Inhaltsstoffe werden außer Erdöl vielfach auch natürliche Grundstoffe verwendet. Für die Fertigung synthetischer oberflächenaktiver Stoffe werden z.B. natürliche Fettsäuren eingesetzt. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Typen von Inhaltsstoffen hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Charakteristika des jeweiligen Stoffs, Kosten und Produktphilosophie. Man kann nicht behaupten, dass ein Typ von Inhaltsstoffen grundsätzlich besser ist als der andere. Ein Beispiel: mithilfe von Milchsäurebakterien produzierte Milchsäure (natürlich) ist nicht von Milchsäure aus der Fabrik (synthetisch) zu unterscheiden.
Die meisten Pflegeprodukte gelangen nach dem Gebrauch mit dem Abwasser in die Kanalisation. Dort werden sie größtenteils abgebaut. Bei der Wahl der Rohstoffe berücksichtigen Fabrikanten die Abbaubarkeit in Kläranlagen. Einige Stoffe werden weniger gut abgebaut und gelangen in das Oberflächenwasser. Die Kosmetikindustrie hat sich das Ziel gesetzt, dafür zu sorgen, diese Verschmutzungen so geringfügig wie möglich zu halten, sodass sie keine Umweltprobleme verursachen.
Dieses Symbol finden Sie auf recycelfähigem Papier und Karton. Verpackungen mit diesem Aufdruck müssen mit dem Altpapier entsorgt werden.
Manche Kosmetikverpackungen tragen das rechts abgebildete Symbol. Dieses zeigt an, aus welchem Kunststoff die Verpackung gemacht wurde. Das Symbol besteht aus einem Dreieck aus drei Pfeilen und einer Ziffer in der Mitte. Diese Ziffer identifiziert die Sorte des Kunststoffs. Das Symbol für LDPE („Low Density Polyethylen“: Thermoplast aus Öl) beispielsweise zeigt die Ziffer 4.
Ja. 2007 ist die EG-Verordnung REACh (1907-2006-EG) in Kraft getreten. REACh steht für „Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Das Gesetz sieht vor, dass alle Unternehmen die sichere Nutzung chemischer Stoffe garantieren müssen, um die Risiken für Mensch und Umwelt bei der Herstellung, beim Import und beim Gebrauch dieser Stoffe so gering wie möglich zu halten. Um dieses Ziel in die Tat umzusetzen, müssen sämtliche Stoffe registriert werden. Bei der Registrierung werden sie gründlich auf die Auswirkungen untersucht, die sie auf Mensch und Umwelt haben und wird die Gebrauchsintensität überprüft.
Ein Kosmetikprodukt beinhaltet verschiedene Inhaltsstoffe. Bevor ein Produkt entwickelt wird, werden oft jahrelange Forschungen und Analysen durchgeführt. Bei der Entwicklung steht für den Fabrikanten, außer der spezifischen Wirkung des Produkts, auch seine Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt im Mittelpunkt.
Umwelttechnisch arbeitet die Kosmetikindustrie an folgenden Punkten:
Die Kosmetikindustrie setzt sich bereits seit geraumer Zeit dafür ein, die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien zu verringern. Die Branche hat die Vereinbarung über Verpackungen akzeptiert, in der festgelegt ist, dass die Menge des gebrauchten Verpackungsmaterials reduziert und das benutzte Material so umweltfreundlich wie möglich sein muss. Im Januar 2006 wurde diese Vereinbarung durch den Verpackungsbeschluss und die Verpackungssteuer ersetzt. Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung sind unter anderen der Einsatz dünnerer Flaschen, weniger dicker Pappe, Blisterverpackungen aus Papier oder Pappe statt aus Kunststoff. Darüber hinaus steigt die Anzahl von Vorteils- und Nachfüllverpackungen stetig an.
Einige Kosmetikprodukte beinhalten Inhaltsstoffe auf pflanzlicher Basis. Als Grundstoff wird in diesem Fall kein Erdöl verwendet, sondern pflanzliches Material. Der Vorteil davon ist, dass der gebrauchte Grundstoff nicht erschöpft wird. Oftmals ist allerdings nicht bekannt, wie umweltbelastend der Anbau des pflanzlichen Rohstoffs ist und wie dieser weiterhin industriell verarbeitet wurde. Dadurch ist es schwierig festzustellen, ob pflanzliche Rohstoffe umweltfreundlicher sind.
In Europa gibt es zwei bedeutende Instanzen, die Richtlinien für Naturkosmetik erstellt haben: BDIH und ECOCERT.
BDIHDer Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel (BDIH) hat eine Richtlinie verfasst, die den Begriff Naturkosmetik für den Konsumenten erläutert. 1996 entwickelte der BDIH Vorschriften für kontrollierte Naturkosmetik. Nur eine geringe Anzahl Kosmetikhersteller in den Niederlanden trägt dieses Gütesiegel.
ECOCERT ist ein französischer Kontrollverband, der sich auf die ökologische und biologische Herstellung von Nahrungsmitteln, Kosmetika und Kleidung richtet. Er hat für Kosmetikprodukte Richtlinien verfasst, die den Einsatz natürlicher Bestandteile von hoher ökologischer Qualität anregen.In Produkten mit den oben aufgeführten Gütesiegeln werden natürliche Rohstoffe, wie Pflanzenöl, pflanzliche Fette und Wachse, Kräuterextrakte oder ätherische Öle und Aromen aus kontrolliert biologischem Anbau oder Wildwuchs verarbeitet. Von Bedeutung sind in diesem Rahmen:
Auf europäischem Niveau gibt es das Ecolabel. Die Europäische Kommission will mit diesem Ecolabel die Fertigung nachhaltiger und umweltfreundlicher Produkte fördern. Die Kriterien richten sich hauptsächlich auf:
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Corporate Social Responsibility erfährt optimale Aufmerksamkeit in unserem Unternehmen. Wir sind kritisch gegenüber Rückflüssen und Verpackungsmaterialien.
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